Beschreibung des Antragsverfahrens mit allen Formularen und offiziellen Dokumenten
1. Schritt
- Der Krankenhausträger meldet gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf mit Hilfe einer Bedarfsanmeldung an. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (früher: Bundesversicherungsamt) hat hierfür ein für alle Bundesländer einheitliches Formular bereitgestellt (Anlage 1). Das Land trifft dann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll.
- Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser. Es sind mindestens 15 % der für die einzelnen Fördertatbestände beantragten Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit einzusetzen. Das zur Förderung beantragte Vorhaben darf frühestens am 2. September 2020 begonnen haben. Die antragstellenden Länder müssen ihre Anträge gegenüber dem BAS bis spätestens zum 31. Dezember 2021 gestellt haben.
- Es obliegt dem Land zu entscheiden, bis zu welchem Zeitpunkt eingehende Bedarfsanmeldungen geprüft werden (z.B. NRW: zwischen 17.05. und 31.05.2021). Allerdings wurde von der DKG berichtet, dass in einigen Ländern das Windhund-Prinzip gilt, so dass nur früh gestellte Anträge Chance auf eine Förderung haben. Eine Länderübersicht liegt der DKG leider nicht vor.
2. Schritt
- Das Land stellt beim BAS einen Antrag (einschl. der entsprechenden Anlagen) auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers (Anlage 2).
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder bzw. die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Das Fördervolumen des Bundes beträgt 3 Mrd. Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Mrd. Euro. Von dem nach Abzug der Aufwendungen maßgeblichen Förderbetrag kann jedes Land den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel ergibt (Anlage 3).
3. Schritt
- Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu. Es führt dabei den Zahlungsverkehr und die Rechnungslegung durch und fordert auch Mittel zurück, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
- Weitere Informationen Fördermittelrichtlinie (Anlage 4) Umsetzungshinweise der DKG (Anlage 5) Folien der Info-Veranstaltung von BMG und DKG (Anlagen 6 und 7).
- BAS: Fördermittelrichtlinie, Anträge und Anlagen https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/foerdermittelrichtlinie/
- FAQs des BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg.html
Weitere Informationen
Fördermittelrichtlinie (Anlage 4, Antragsunterlagen siehe 7.2)
Umsetzungshinweise der DKG (Anlage 5)
Folien der Info-Veranstaltung von BMG und DKG (Anlagen 6 und 7).
BAS: Fördermittelrichtlinie, Anträge und Anlagen
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/foerdermittelrichtlinie/
FAQs des BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg.html